Förderung

Finanzielle Unterstützung erhalten Sie als Gründer und Jungunternehmer von einigen wenigen Stellen wie zum Beispiel der KfW-Mittelstandsbank, der Bürgschaftsbank und der Arbeitsagentur. Existenzgründer können verschiedene Hilfen der Länder und der Bundesregierung in Anspruch nehmen, damit sie sich bei Ihrem Vorhaben von einem kompetenten Berater unterstützen lassen können. Diese Unterstützung umfasst neben der Prüfung des Geschäftsmodells auch die Beratung hinsichtlich der Unternehmens- und Vertriebsorganisation, des Marketings, der Finanz- und Liquiditätsplanung etc. Der Gründer erhält darüberhinaus auch wertvolle Unterstützung bei der Abwicklung aller Gründungsformalitäten. Der Zuschuß zu einer Beratungsförderung beträgt maximal 1.500 Euro (50% von 3.000 Euro Beratungshonorar) und wird bei der BAFA beantragt unter http://www.bafa.de/.

Desweiteren bietet die KfW-Mittelstandsbank einen großen Pool von Finanzmitteln für Existenzgründer und Unternehmer an, unter der untenstehenden Internetadresse erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Programme der Kfw Mittelstandsbank.
http://www.kfw.de/DE_Home/Service/Foerderprogramme_auf_einen_Blick 

Desweiteren bietet die KfW-Mittelstandsbank auch eine eigenständige Beraterbörse an, in der Sie einen Berater Ihres Vertrauens auswählen können, unter der untenstehenden Internetadresse erhalten Sie Zugang zur Beraterbörse.
http://www.kfw-beraterboerse.de

Die Arbeitsagenturen unterstützen Existenzgründer bundesweit mit zwei unterschiedlichen Förderprogrammen. Zum einen erhalten Gründer, die vorher im Bezug von Arbeitslosengeld I standen, den Gründungszuschuß und einen Zuschuß zur Krankenversicherung (KV) für einen Zeitraum von 9 Monaten, der Zuschuß zur KV kann um weitere 6 Monate verlängert werden. Existenzgründer, die im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) standen, können das sogenannte Einstiegsgeld beantragen, dies wird zuerst für 6 Monate bewilligt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die genaueren Details zur Förderung können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sowie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur  unter http://www.arbeitsagentur.de erfragen.