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Fördermöglichkeiten

Finanzielle unterstützung
 
Was wird gefördert?
Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen und allgemeine Beratungen.

Wer ist antragsberechtigt?
Existenzgründer/-innen, Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, Freie Berufe.

Was wird gefördert?
Sie erhalten als Gründer/-in Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in
Rechnung gestellten Beratungskosten:

+ Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro
+ Höchstzuschuß bei Existenzaufbauberatungen (innerhalb 3 Jahren nach
Gründung) 50% max. 1.500,00 Euro
+ und bei allen übrigen Beratungen 40 % max. 1.500,00 Euro.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich von einem Berater intensiv und ausführlich beraten zu lassen, denn so können Sie die bestehenden Risiken in der Startphase Ihrer selbständigen Tätigkeit minimieren. Sie erhalten bis zu 1.500 Euro vom Beratungshonorar zurückerstattet, Sie müssen nur einen Antrag auf Erstattung der Beratergebühren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de), wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten.